Corona B2B

Corona – Hilfe für kleine Unternehmen

Sehr Bewegende Zeiten momentan. Vor allem für kleine Unternehmen. Ja auch für uns in der Uhren und Schmuckbranche. Das Coronavirus verlangt drastische Maßnahmen. Die wir natürlich für Richtig halten, denn Gesundheitsschutz geht vor.

Richtig ist aber auch: Für viele Unternehmen ist die Situation existenzbedrohend.

Während große Konzerne Ihre kleine Armee haben die sich um Staatshilfen kümmern können, sind kleine Unternehmen oft auf sich allein gestellt.

Ich werde mal hier versuchen Ihnen zu helfen und die wichtigsten Infos hier aufführen. Die Faktenlage ändert sich aber sehr schnell und es werden an neuen Hilfen auch schon gearbeitet. Kleine Anmerkung: Alle Stellen laufen grade die Telefone heiß. Senden Sie im Zweifel eine Mail. Alle hier gemachten Aussagen sind ohne Gewähr.

 

Update: Die Bundesregierung hat soeben (19.03.2020) weitere Hilfen beschlossen. Insgesamt 40 Milliarden Euro sollen für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Davon 10 Milliarden als Zuschuss, 30 Milliarden als Kredite. Sobald weitere Einzelheiten feststehen, werden wir diese hier einarbeiten.

Bürgschaften/Beteiligungen (Nur NRW)
Die Bürgschaftsbank bietet eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer können Beteiligungskapital (weiter unten erklärt) von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft beantragen. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
Center: 0211/917414800

Der NRW.BANK.Universalkredit (Hier muss aber wieder die Hausbank mitspielen.)

Mit dem NRW.BANK.Universalkredit lassen sich schnell und unbürokratisch Liquiditätsengpässe überbrücken, Betriebsmittel finanzieren und Investitionen tätigen. In Bezug auf ihre Haftungsfreistellungen ergänzt die NRW.BANK temporär die 50%ige Risikoübernahme um eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt. Davon profitieren insbesondere kleine Unternehmen, die frühestens in einem Jahr mit dem Zurückzahlen der Kreditraten beginnen möchten. Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro erfolgt die Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Den NRW.BANK.Universalkredit erhalten Sie im Hausbankenverfahren) – insofern binden Sie Ihre Hausbank bitte frühzeitig mit ein!

Zur Stärkung der Sicherheiten stehen darüber hinaus auch zur Verfügung:

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“

(Hier muss man dazu sagen, das dies nur Relevant ist wenn man eine GmbH, UG, OHG hat damit eine Beteiligung auch funktioniert)

Steht ein Mitarbeiter unter Quarantäne haben Unternehmen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf Homepage des LVR Rheinland. Die Telefonnummer des LVR lautet: 0221 / 809 5444

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden.
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Hotline zu Fördermaßnahmen (Bundeswirtschaftsministerium):
Förderhotline: 03018615 8000
Montag – Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de

Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): 030 18 615 6187 (Mo – Fr 9 bis 17 Uhr)

Sie können sich bei der Gewerbesteuer entlasten lassen, genaures beschreibt das Bundesfinanzministerium hier:

Kreditüberbrückung: Hier ist Ihre Hausbank der erste Ansprechpartner. Die KfW bietet den Banken dafür Sicherheiten.

Hotline der KfW: 0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer), Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr

Und hier gilt wieder, die Hausbank muss mitspielen oder eine zusammenarbeit mit der KfW auch wollen. Das bieten nicht alle Banken an und vermitteln Ihre eigene Pakete.